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ÜBER DIE MITGLIEDSCHAFT

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Vermietung ("Sharing") von Ausrüstung

Die Vermietung von „Sharing“-Geräten umfasst sämtliche technische Geräte (IT-Geräte, Multimedia-Geräte, Haushaltsgeräte, Transportmittel, Hardware usw.).

Für Mitglieder des EcoSynergy-Systems, die Ausrüstung mieten/teilen:

  • Durch das Mieten/Teilen von Ausrüstung können Mitglieder monatliche Raten in der Landeswährung ihres Landes oder durch Einreichen von Rohstoffen, Materialien, Verpackungen usw. zahlen. im ECOSS-Algorithmus monetarisiert.

  • Das Mieten/Teilen im EcoSynergy System ist günstiger als der Kauf eines Produkts in Raten in Landeswährung oder das Leasing eines Produkts.

  • Die Garantiezeit für das Produkt, die Ratenzahlungsversicherung, die Servicekontrolle der Nutzung des Produkts bei Vermietung/Sharing oder bei Reklamationen sind im Miet-/Sharing-Service des EcoSynergy System-Mitgliedsherstellers enthalten.

  • Am Ende des Miet-/Teilungszeitraums der Ausrüstung gibt der Benutzer es an das EcoSynergy-System zurück, erfüllt damit seine Miet-/Teilungsverpflichtungen, erhält Prämien für den korrekten und verantwortungsvollen Umgang und die Verwendung des Produkts und kann einen Mietvertrag für ein neues Produkt abschließen. Teilen.

  • Mitglieder können Produkte innerhalb des Produktmiet-/Sharing-Zeitraums gegen neue oder verbesserte Modelle eintauschen, soweit sie das Produkt bisher ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst verwendet und gehandhabt haben, im Rahmen der „EcoSynergy System Equipment Rental/Sharing Rules“.


Für Unternehmen, die Ausrüstung vermieten/teilen:

  • Unternehmen, die in die Vermietung/Teilung von Hardware, Produktionslinien, Produktionsausrüstung, Kreislaufwirtschaftsausrüstung, Transport- und Spezialfahrzeugen, IT- und Multimediaausrüstung, Büroausrüstung usw. einsteigen, können ihre Massenströme an Rohstoffen, Materialien, Verpackungen, ... usw., die das Unternehmen organisiert auswählt und bereinigt, im ECOSS-Algorithmus nach Materialart monetarisiert und damit die monatlichen Raten der Miete/Equipment-Sharing bezahlt.


Für Unternehmen, die Produkte mieten/teilen:

Produktions- und Vertriebsgesellschaften:

  • Alle technischen Produkte mit spezieller und breiter Nutzung werden in das Miet-/Sharing-System des neuen Rahmenwerks der Kreislaufwirtschaft aufgenommen, so dass das Unternehmen/der Hersteller für die Dauer der Vermietung/Sharing das Eigentum am Produkt behält und alle damit verbundenen Verpflichtungen begleicht bis zur Herstellung des Produkts aus dem EcoSynergy-System, bevor das Produkt für den Transport aus der Fabrik des Herstellers bereit ist. Nach Ablauf des Miet-/Sharing-Zeitraums gibt der Endnutzer das Produkt vollständig mit der Transportverpackung an den Hersteller zurück und es stellt keine ökologische/ökologische Belastung im Land des Nutzers dar.

  • Der Hersteller kann bis zu 40 % reine Recyclingmaterialien mit kontrollierter Herkunft in die Struktur seiner Produkte einbeziehen, die er vermietet/teilt. (EU-Richtlinien: Europäischer Grüner Deal, Europäischer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP)), bereitgestellt von EcoSynergy System über den ECOSS-Monetarisierungsalgorithmus und Dadurch werden die Produktionskosten, die Öko-/Umweltsteuern, die Kosten des Extended Producer Responsibility Certificate (PRO-Zertifikats), der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gesenkt, der CO2-Fußabdruck und der Zugang zu Emissionsgutscheinen des EcoSynergy Systems reduziert, und die Produkte erhalten den Status von eine grüne Wirtschaft.

  • Für Produzenten, die ihre Produkte vermieten/teilen, sind alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Produktion des Produkts vollständig beglichen, bis es auf dem Hof des Produzenten übernommen wird oder wie vereinbart. EcoSynergy System steuert mit Versicherungsgesellschaften und Bankpartnern die Nutzung des Produkts während des Miet-/Sharing-Zeitraums, die Zahlung monatlicher Raten bis zum Ende der Miet- oder Vertragslaufzeit und die Rücksendung des Produkts mit Transportverpackung an den Hersteller.

  • Mit dem Eintritt der Hersteller in den neuen wirtschaftlichen Rahmen der Kreislaufwirtschaft des EcoSynergy System-Produktaustauschs und durch Aufrechterhaltung des Eigentums an den Produkten und Herstellern während der gesamten Mietdauer nicht gegen die zuvor unterzeichneten Finanzverträge und Verpflichtungen aus der Anmietung jährlicher Produktionskapazitäten internationaler Finanzinstitutionen, Vertriebs- und Agenturverträgen sowie Handelsvereinbarungen verstoßen. Im Miet-/Sharing-System des EcoSynergy Systems behalten alle aktuellen Wirtschaftsakteure ihre Rolle bzw. Position am Markt.

  • Für Produzenten, die ihre Produkte in das Miet-/Sharing-System des neuen Kreislaufwirtschaftsrahmens des EcoSynergy-Systems einbinden, erhalten sie niedrigere Zollsätze des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

  • Ein neuer Werbe- und Marketingkanal zur Bewerbung Ihrer Produkte über elektronische/digitale Medien, soziale Netzwerke, Umweltförderung, direkte Kontakte mit Mitgliedern und Unternehmen, die in jedem Land mit dem EcoSynergy-System zusammenarbeiten.

  • Der grüne Status des Unternehmens unter Berücksichtigung von ˝Verträge zum systemischen Umbau des Unternehmens in eine Kreislaufwirtschaft gemäß EU-Richtlinien 2020-2030˝ mit integrierter ESG-Anwendung rund um die Uhr.